Genau wie bei Windpocken sind die Verursacher der Gürtelrose sogenannte Varizella-Zosten-Viren. Die meisten Erwachsenen haben in ihrem Leben die Windpocken durchgemacht, wobei sich Viren in den Nervenzellen im Körper eingenistet haben. Durch Schwächung des Immunsystems, beispielsweise im Alter, können diese Viren wieder aktiviert werden und die Gürtelrose in Form eines schmerzhaften Ausschlags hervorrufen.

Üblicherweise tritt zunächst ein brennender Schmerz auf und es bilden sich flüssigkeitsgefüllte Bläschen, die sich zu einem gürtelförmigen Ausschlag meist am Rumpf oder Kopf ausbreiten. Die schmerzhaften Nervenentzündungen können auch nach Abheilen des Ausschlags noch Monate oder Jahre an den betroffenen Körperstellen andauern.

Zur Vorbeugung empfiehlt daher die STIKO (Ständige Impfkommission) die Impfung gegen Gürtelrose mit einem Totimpfstoff:

  • allen Personen ab 60 Jahren
  • allen Personen ab 50 Jahren, deren Immunsystem durch Krankheit oder Behandlung geschwächt ist
  • allen Personen ab 50 Jahren mit Grunderkrankungen wie Diabetes, rheumatoider Arthritis, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) und Asthma

Der Totimpfstoff gegen Gürtelrose ist für Personen ab 50 Jahren zugelassen. Um seine volle Wirkung zu entfalten, sind zwei Impfdosen notwendig, die im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten geimpft werden.

Die Gürtelrose-Impfung ist eine Kassenleistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, sofern der/die Impfwillige zum Personenkreis derer gehört, für die die STIKO eine Empfehlung ausgesprochen hat.

Eine ausführliche Beratung zur Impfung und dem besten Impfzeitpunkt erteilt der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin.

Textquelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

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